Jörg Schreiber
Kfz-Meister und Kfz-Gutachter

Büro
0 26 28 / 988 70 80
Doris Seibert

Am Gewerbepark 16
56323 Waldesch

Öffnungszeiten
Montag – Freitag
8.30 – 18.00 Uhr

KFZ SACHVERSTÄNDIGER IN KOBLENZ UND UMGEBUNG

Sachverständiger bei
Classic Data:
Spezialisten für
klassische Fahrzeuge

Wir erstellen ​Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen seit mehr als 30 Jahren. Tätig sind wir überwiegend im Raum Mayen-Koblenz, Koblenz Stadt, Boppard, Neuwied und im Rhein-Lahn-Kreis.

Mitglied im BVSK e.V.
Sachverband rund um das Automobil

Warum einen Sachverständigen hinzuziehen?

Wählen Sie Ihren eigenen Gutachter
Der Geschädigte ist gut beraten, einen Sachverständigen SEINER WAHL zu beauftragen! 
Nur durch Beauftragung eines freien und unabhängigen Sachverständigen nach eigener Wahl kann man sicher sein das die eigenen Interessen hier vertreten werden und eine umfangreiche Beweissicherung der Unfallbeschädigungen erfolgt ist. Vor allem die aktuellen Versprechungen im Bezug auf Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie Vorschäden und Altschäden sind wichtige Bestandteile in der heutigen Schadensaufnahme und Ausarbeitung im Schadengutachten.
 
Ein Beispielfall aus dem täglichen Leben eines Kfz.-Sachverständigen. 
Eine Versicherung zahlte einem unserer Kunden 3.283,19 €, aufgrund eines Gutachtens, welches ein Sachverständiger erstellte, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden war. Ihm ging voraus, dass der Kunde auf Verlangen der Versicherung einen Kostenvoranschlag in seiner Fachwerkstatt erstellen ließ. Diese bezifferte den Schaden mit ausgewiesenen Reparaturkosten auf 4.345,79 €. Der Anspruchsteller schickte den Kostenvoranschlag an die Versicherung zwecks telefonisch zugesagter Abrechnung. Die Versicherung überprüfte den Kostenvoranschlag der Werkstatt und ließ das Fahrzeug durch den hauseigenen Sachverständigen nachbesichtigen. Der erstellte ein Schadengutachten in der Höhe von 3.383,19 € Reparaturkosten und ohne merkantile Wertminderung. 

Über die Reparaturwerkstatt wurde der Kontakt zu uns vermittelt. Wir erstellten ein Schadengutachten mit ausgewiesenen Reparaturkosten von 4.532,93 € und einer merkantilen Wertminderung von 400,00 €. In Verbindung mit einem Verkehrsrechtsanwalt erhielt unser Kunde die Reparaturkosten von 4.532,93 € zuzüglich merkantiler Wertminderung von 400,00 € plus Nutzungsausfallentschädigung inkl. unseres Sachverständigenhonorars und die Kosten seines Rechtsanwaltes ausgezahlt.

Allein durch die Hilfe eines freien und unabhängigen Sachverständigen zahlte die Versicherung 1.649,74 € nach! 
Möchten Sie auf das Geld verzichten? Doch sicher nicht, oder?!

Wer trägt die Kosten bei einem Unfall?

DEUTSCHLANDWEIT:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten – auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen sowie die Kosten eines Rechtsanwaltes, weil nach aktueller Rechtsprechung die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen.
Der Geschädigte muss immer wieder so gestellt werden, als sei der Schaden nicht eingetreten. Alle Kosten, die mit der Schadenregulierung in Verbindung stehen, muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung ausgleichen.

Warum ist KEIN Kostenvoranschlag einzuholen?