KFZ SACHVERSTÄNDIGER IN KOBLENZ UND UMGEBUNG

  Schadengutachten

  Wertgutachten

  Beweissicherungsgutachten

  Reparaturkalkulation

  technische Gutachten

  Plausibilitätsprüfung

  fachmännische Beratung

  Bewertungen historischer Fahrzeuge

  Motorradvermessungen

 

Wir erstellen Kfz-Gutachten und

Kfz-Bewertungen seit fast 20 Jahren.

Tätig sind wir überwiegend im Raum

Mayen-Koblenz, Koblenz Stadt, Boppard,

Neuwied und im Rhein-Lahn-Kreis.

Sachverständiger bei Classic Data:

Spezialisten für
klassische Fahrzeuge

Mitglied im BVSK e.V.

Sachverband rund um das Automobil

Warum einen Sachverständigen hinzuziehen?

  Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall

  Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang

  Fahrzeugbewertung

  Oldtimer-Gutachten

  Unfallrekonstruktion

Notruf, 24 Stunden

01 71 / 2 32 59 33

Jörg Schreiber

Kfz-Meister u. -Gutachter

 

Büro

0 26 28 / 988 70 80

Doris Seibert

 

E-Mail:

info@sv-schreiber.de

 

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 8.30-18.00 Uhr

UNFALLZETTEL FÜRs
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Unter diesem Link können Sie ganz einfach eine Unfallskizze erstellen:
www.unfallskizze.de

DER UMWELT ZU LIEBE

Wählen Sie Ihren eigenen Gutachter

Der Geschädigte ist gut beraten, einen Sachverständigen SEINER WAHL

zu beauftragen!

Beispiel:

Erst vor Kurzem zahlte eine Versicherung einem unserer Kunden 3.283,19 €, aufgrund eines Gutachtens, welches ein Sachverständiger erstellte, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden war.

Dem ging voraus, dass der Kunde auf Verlangen der Versicherung einen Kostenvoranschlag in seiner Fachwerkstatt erstellen ließ. Diese bezifferte den Schaden mit ausgewiesenen Reparaturkosten auf 4.345,79 €. Der Anspruchsteller schickte den Kostenvoranschlag an die Versicherung zwecks telefonisch zugesagter Abrechnung. Die Versicherung überprüfte den Kostenvoranschlag der Werkstatt und ließ das Fahrzeug durch den hauseigenen Sachverständigen nachbesichtigen. Der erstellte ein Schadengutachten in der Höhe von 3.383,19 € Reparaturkosten und ohne merkantile Wertminderung.

 

Über die Reparaturwerkstatt wurde der Kontakt zu uns vermittelt.

Wir erstellten ein Schadengutachten mit ausgewiesen Reparaturkosten von
4.532,93 € und einer merkantilen Wertminderung von 400,00 €.

In Verbindung mit einem Verkehrsrechtsanwalt erhielt unser Kunde die Reparaturkosten von 4.532,93 € zuzüglich merkantiler Wertminderung

von 400,00 € plus Nutzungsausfallentschädigung inkl. unseres Sachverstän- digenhonorars und die Kosten seines Rechtsanwaltes ausgezahlt.

 

Allein durch die Hilfe eines freien und unabhängigen Sachverständigen zahlte
die Versicherung 1.649,74 € nach!

Möchten Sie auf das Geld verzichten? Doch sicher nicht, oder?!

 

Wer trägt die Kosten bei einem Unfall?

DEUTSCHLANDWEIT:

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die ein-tretende Haftpflichtversicherung die Kosten – auch die des Kfz-Sachverständigen, weil nach aktueller Rechtsprechung die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen.
Der Geschädigte muss immer wieder so gestellt werden, als sei der Schaden nicht eingetreten. Alle Kosten, die mit der Schadenregulierung in Verbindung stehen, muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung ausgleichen.

 

Warum ist KEIN Kostenvoranschlag einzuholen?

  Kostenvoranschlag hat keine Beweisfunktion

  fehlende Aussage zur Wertminderung