UNFALLHILFE IN DER PRAXIS
Am Unfallort gibt es zuerst einmal Wichtigeres zu tun, als unseren UNFALL-ZETTEL aus dem Handschuhfach zu ziehen. Die Unfallstelle sichern und
Erste Hilfe leisten. Doch dann könnte der Unfallzettel Ihnen eine Hilfe sein:
Unfallzettel
Zettel öffnen [149 KB], ausdrucken und ins Auto legen.
So sind Sie schon für die ersten Schritte nach einem Unfall gewappnet.
Notieren Sie
Kennzeichen
Name, Anschrift des Unfallgegners
Versicherung des Unfallgegners
Adressen von Zeugen
Dienststelle und Namen des Polizeibeamten
Fotos
von den beteiligten Fahrzeugen
die auch die Umgebung der Unfallstelle einfangen, z. B. Bremsweg, Ampel, Schilder
von Nahaufnahmen der Schäden
Adressen von Zeugen
mit Nahaufnahmen von austretenden Flüssigkeiten
Kontakt aufnehmen
rufen Sie mich an: 02628 9887080; Kfz-Sachverständiger Jörg Schreiber
informieren Sie ggf. Ihren Rechtsanwalt
Unfallskizze
Falls Sie eine Unfallskizze anfertigen möchten, geht es unter diesem Link
ganz leicht: www.unfallskizze.de
TIPP:
Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen. Bei Per- sonenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
BESTEHEN SIE AUF
IHR RECHT
... dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
SIE HABEN DIE WAHL,
Sie entscheiden welcher Sachverständige Sie betreut. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Abwicklung eines Unfallschadens kann Vorschriften des Schadensersatzrechts
(Kfz-Haftpflichtschaden)
und des Versicherungs- vertragsrechts (Kaskoschaden) berühren.
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