UNFALLHILFE IN DER PRAXIS

Am Unfallort gibt es zuerst einmal Wichtigeres zu tun, als unseren UNFALL-ZETTEL aus dem Handschuhfach zu ziehen. Die Unfallstelle sichern und

Erste Hilfe leisten. Doch dann könnte der Unfallzettel Ihnen eine Hilfe sein:

Unfallzettel

Zettel öffnen [149 KB], ausdrucken und ins Auto legen.

So sind Sie schon für die ersten Schritte nach einem Unfall gewappnet.

Notieren Sie

  Kennzeichen

  Name, Anschrift des Unfallgegners

  Versicherung des Unfallgegners

  Adressen von Zeugen

  Dienststelle und Namen des Polizeibeamten

 

Fotos

  von den beteiligten Fahrzeugen

  die auch die Umgebung der Unfallstelle einfangen, z. B. Bremsweg, Ampel, Schilder

  von Nahaufnahmen der Schäden

  Adressen von Zeugen

  mit Nahaufnahmen von austretenden Flüssigkeiten

 

Kontakt aufnehmen

  rufen Sie mich an: 02628 9887080; Kfz-Sachverständiger Jörg Schreiber

  informieren Sie ggf. Ihren Rechtsanwalt

 

Unfallskizze

Falls Sie eine Unfallskizze anfertigen möchten, geht es unter diesem Link

ganz leicht: www.unfallskizze.de

TIPP:

Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen. Bei Per- sonenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

BESTEHEN SIE AUF
IHR RECHT

 

... dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

SIE HABEN DIE WAHL,

 

Sie entscheiden welcher Sachverständige Sie betreut. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehen.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

 

Die Abwicklung eines Unfallschadens kann Vorschriften des Schadensersatzrechts
(Kfz-Haftpflichtschaden)
und des Versicherungs- vertragsrechts (Kaskoschaden) berühren.